Feuerlöscher ist nicht gleich Feuerlöscher. Kohlendioxid-Feuerlöscher sind vorsichtig einzusetzen. Betriebe sind gut beraten, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung den Einsatz von Kohlendioxid-Feuerlöscher zu erörtern. Gerade das Raumvolumen entscheidet, wo und wie der Feuerlöscher einzusetzen ist. Eine Betriebsanweisung regelt den Umgang mit den Kohlendioxid-Feuerlöschern.

Einsatz von Kohlendioxid-Feuerlöschern

Kohlendioxid-Feuerlöscher findet man in jedem Unternehmen. Gerade in Räumen mit Elektronik oder mit IT-Ausstattung. Inmitten von Servern und Kabeln warten die Löscher auf ihren Einsatz. Die oft kleine Feuerlöscher sind sehr beliebt. Sie enthalten mit Kohlendioxid ein sehr wirksames Löschmittel. Die Flammen werden erstickt. Die Löschwirkung ist sehr gut. Der Sauerstoffgehalt in der Umgebungsatmosphäre des Brandes wird auf die löschwirksame Konzentration von weniger als 15 Vol.% gesenkt.

Kohlendioxid ist ein Atemgift

Doch Vorsicht. Kohlendioxid ist ein geruchloses Atemgift. Es ist schwerer als Luft. In kleinen und engen Räumen kann es schnell zum Erstickungstod führen. Da Kohlendioxid farb- und geruchlos ist, bemerkt die löschende Person nicht die giftige Wirkung. Das Atemgift wirkt unbemerkt auf den menschlichen Körper. Die Gefährdung der löschenden Personen ist wohl deutlich höher ist als bisher angenommen. Maßgeblich ist das Raumvolumen, in dem der Feuerlöscher eingesetzt wird. Für eine Person, die sich im Raum aufhält um einen Brand zu löschen, muss pro Kilogramm Kohlendioxid-Löschmittel mindestens eine freie Grundfläche von 5,5 Quadratmeter vorhanden sein. D.h. in der Praxis erfordert ein zwei Kilogramm Kohlendioxid-Feuerlöscher mindestens elf Quadratmeter freie Grundfläche. Ein fünf Kilo schwerer Löscher erfordert mindestens 27,5 Quadratmeter freie Grundfläche.

Das hat natürlich Konsequenzen. Ist das Verhältnis zur Löschmittel Menge kleiner als 5,5 Quadratmeter pro Kilogramm, muss der Löscheinsatz von außen durch einen geöffneten Türspalt erfolgen. Danach sollte die Tür geschlossen werden. Die Person sollte den Raum jedenfalls nicht weiter betreten. Es wäre zu riskant, wenn sich die löschende Person in dem kleinen Raum aufhalten würde.

Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung

Betriebe sind gut beraten im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung das Verhältnis zwischen Raum und Kohlendioxid-Feuerlöscher zu ordnen. Im Rahmen einer Betriebsanweisung ist der Einsatz genau zu regeln. Das bringt auch Handlungssicherheit, für den Unternehmer wie auch den Brandschutzhelfer, der im Betrieb die Entstehungsbrände erfolgreich bekämpfen soll.

Quelle: DGUV und www.weka.de

https://dietmardieter.de/angebote-im-bereich-des-brandschutzes

https://publikationen.dguv.de/regelwerk/regelwerk-nach-fachbereich/feuerwehren-hilfeleistungen-brandschutz/betrieblicher-brandschutz/3573/einsatz-von-kohlendioxid-co2-feuerloeschern-in-raeumen

 

 

 

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