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E-Scooter könnten die Fortbewegung in den Betrieben verändern und beispielsweise Betriebsfahrräder ersetzen. Doch was ist im betrieblichen Einsatz zu beachten?

E-Scooter in Betrieben – schnell und sicher?

In den weitläufigen Fluren von großen Lagerhallen oder auf den weiten asphaltierten Flächen von Betriebshöfen dürften Sie bald unterwegs sein: die E-Scooter. Was ist zu beachten beim Betrieb der sogenannten Elektro­kleinst­fahrzeugen? Seit dem 15. Juni sind die emissionsfreien Flitzer offiziell auf deut­schen Straßen zugelassen. Sie sollen den Strassenverkehr ent­lasten. Man kann davon ausgehen, dass die elektrisch be­trieb­­enen Tretroller auch in den betrieblichen Einsatz kommen. Sie sind schnell und wendig und damit prädestiniert für den betrieblichen Ein­­satz – auch innerhalb von Gebäuden. Fakt ist, dass die schnellen Flitzer im Betrieb zu den bekannten Betriebs­fahr­räd­ern eine Alternative sein können.

Die neue Entwicklung hat aber auch seine Schattenseiten. Unfallberichte über schwer verletzte E-Scooter-Fahrer zeigen, wie gefährlich das Fahren mit E-Scootern sein kann.

E-Scooter in Betrieben – die Gefährdungsbeurteilung hilft

Bevor die E-Scooter eingesetzt werden ist daher eine Gefähr­dungs­beurteilung zu fertigen. Anhand einer Betriebsanweisung kann der Einsatz der Flitzer im Betrieb klar geregelt werden. Sie dient zudem als Grundlage für die Unterweisungen.

Achten sollte der Betrieb auf das Betriebsgelände. Dieses muss für die E-Scooter geeignet sein. Gefahren lauern bei kleinen Löchern in der Fahrbahn, Uneb­en­heiten, Wasserpfützen oder auch verschmutzten Verkehrswegen. Begehungen können solche Missstände aufzeigen.

Diese Mängel müssen sofort beseitigt werden. Gegenstände und andere Hindernisse haben auf dem Asphalt nichts zu suchen. Die Fahrwege für die E-Scooter sind idealerweise klar markiert, so dass es auch nicht zu Unfällen mit Fußgängern kommen kann. Ohnehin besteht eine ernste Gefährdung für die Benutzer der Flitzer bei Kollisionen mit Fußgängern oder auch beispielsweisen Flurförderzeugen oder Gabelstapler. Hier gelten die Regelungen des innenbetrieblichen Verkehrs.

Die Fachbereiche Handel und Logistik sowie Verkehr und Landschaft der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) arbeiten aktuell an einer Information. Diese soll in Kürze veröffentlicht werden.

Fazit: E-Scooter könnten schon bald die Betriebe erobern. Schnell und wendig sind die Elektroflitzer. Klare Regelungen in den Betrieben helfen, Unfälle und Probleme zu verhindern.

hier ein Video zu Unfällen mit E-Scootern.

https://www.youtube.com/watch?v=q7jXHr99Q9Y

 

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