Wir führen regelmäßig Seminare zur Ladungssicherung durch. In den Seminaren zur Ladungssicherung vermitteln wir Inhalte wie z.B. das richtige Stauen von Gütern. Zurrmöglichkeiten werden praxisnah demonstriert. Besonderheiten beim Transport von Gefahrstoffen wie auch die Erörterung rechtlicher Grundlagen aus dem Arbeitsschutzgesetz gehören mit zu den Inhalten. Die Seminare zu Ladungssicherung können auch in Betrieben vor Ort durchgeführt werden. Ausbildungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz bieten wir ebenfalls an.

Seminare zur Ladungssicherung

Gerade in Zeiten, in denen immer mehr Güter auf der Straße bewegt werden, ist die Ladungssicherung ein wichtiges, auch haftungsrechtliches Thema. Schlecht gesicherte Ladung führt in vielen Fällen zu Unfällen. Selbst bei glimpflich endenden Unfällen sind die Transportfahrzeuge beschädigt.Argumente wie „Ich bin jahrelanger Fahrer, die Ladung ist so schwer die bewegt sich nicht“ stößt vor dem Amtsgericht im Fall der Fälle auf keine Akzeptanz

Diskussionen kommen bei den Seminaren nicht zu kurz.

Abholung von Gefahrgut mit fehlender Kennzeichnung

Bei Bedarf stellen wir in den Seminaren zur Ladungssicherung auch das Thema Gefahrgut in den Mittelpunkt. Oft kommt es auch dazu, dass Gefahrgutsendungen oder Sendungen in begrenzter Menge nicht richtig bzw. gar nicht gekennzeichnet sind.
Es gilt aber zu beachten: Sollte sich während des Transports ein Ereignis oder im Rahmen einer behördlichen Kontrolle ergeben dass entsprechende Angaben fehlen, sind Sie als Beförderer und Fahrzeugführer „voll in der Pflicht“. Diese Sendungen wurden nicht gekennzeichnet, obwohl ein korrekt ausgestelltes Beförderungs­papier vorhanden war und es sich um Gefahrgut handelte.
Anbei ein Beispiel: In einer Kartonpalette befand sich Gefahrgut. Hier handelt es sich um eine Umverpackung und somit fehlte die Kennzeichnung außen nach Gefahrgutvorschriften
– fehlende Kennzeichnung
– fehlende UN Nummer und fehlende Kennzeichnung „UMVERPACKUNG“
– fehlende Ausrichtungspfeile für entzündende flüssige Stoffe

Was kann Sie erwarten? Ein Bußgeld für den Fahrzeugführer und den Absender bis zu 500,00 € sind möglich. Weiter müssen Sie damit rechnen, dass das Fahrzeug stillgelegt wird bis der Mangel behoben ist.

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