Beratung nach dem Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz.

Aktiv statt passiv, integriert und planvoll anstatt zufällig und reaktionär. So kompliziert ist gelungener Arbeitsschutz nicht. Der betriebliche Arbeitsschutz in einer Firma kann gut funktionieren, wenn dieser ordentlich organisiert ist. Eine gute Organisationsstruktur ist die Basis für sichere und gesunde Arbeitsplätze. Wer sein Unternehmen zukunftsfähig ausrichtet, achtet auf gesunde Arbeitsplätze und stellt damit die Grundlage für eine gesunde Unternehmungskultur. Eine wesentliche Funktion hat dabei die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit agiert als Spezialist in allen Fragen rund um die Arbeitssicherheit. Gemeinsam mit dem Betriebsarzt ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit das “A-Team”. Die Beratung des Unternehmers steht dabei im Mittelpunkt.

An der Spitze des Teams rund um das Thema Arbeitssicherheit steht der Unternehmer bzw.  Arbeitgeber. Dieser entscheidet letztlich über die zu treffenden Maßnahmen. Er ist auch verantwortlich für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

http://www.gesetze-im-internet.de/arschg/index

http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/index

http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/

 

Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen ist eine gesetzliche Pflicht.

Wir beraten Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Der Arbeitgeber hat sichere Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Wie der Arbeitgeber dies nun umsetzt ist seine Sache. Der Arbeitgeber hat dabei eine große Verantwortung. Die Spielräume der Arbeitgeber werden größer, damit steigt aber auch die Verpflichtung.

Die strukturelle Abarbeitung von möglichen Gefährdungen erfordert Zeit und know-how. Lassen Sie sich bei bei Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen beraten. Wir erstellen Ihnen eine gute Vorlage für Ihre Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung ist damit auch der Grundstock für weitere Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten abgeleitet werden müssen. Gerne übernehmen wir auch die komplette Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb. Durch gute Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft sowie laufenden Fortbildungen sind wir tief mit der Thematik vertraut.

Gelegentlich wird die Gefährdungsbeurteilung auch Belastungsbeurteilung oder Gefahrenbeurteilung oder Gefährdungsanalyse beschrieben. Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz wird die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gefordert.

Als Arbeitsschutzfachleute übernehmen wir bei Bedarf die Gefährdungsbeurteilung.

Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.

 

Beratung zur Biostoff- und Gefahrstoffverordnung.

Biostoffe sind allgegenwärtig.

Die Gefahr, mit Biostoffen in Kontakt zu kommen, ist höher als so manche Leute dies glauben wollen. Früher wurden die Biostoffe auch als biologische Arbeitsstoffe bezeichnet. Zu den Biostoffen zählen beispielsweise gesundheitsgefährdende Bakterien, Schimmelpilze, Parasiten, Viren und Prionen. Alle derzeit bekannten Biostoffe umfassen mehrere tausend Arten, einschließlich ihrer gentechnisch veränderten Formen. Aufgrund ihres hohen Verbreitungsgrades treten Biostoffe nicht nur bei Tätigkeiten in Laboratorien auf. Kontakt zu Biostoffen haben vor allem Beschäftigte in der Abfall- und Kreislaufwirtschaft, im Gesundheitswesen, beim Umgang mit infizierten Personen sowie im Veterinärwesen oder auch in der Tierzucht. Die Folgen sind fatal: Ein ungeschützter Kontakt mit Biostoffen kann zu Infektionen, zur Entstehung von Allergien oder zu toxischen Reaktionen führen. Manche Biostoffe lösen beispielsweise auch Infektionserkrankungen aus und können so Beschäftigte schädigen. Andere sind nicht infektiös, können aber sensibilisierende oder toxische Reaktionen auslösen. Einige Schimmelpilz- und wenige Bakterienarten bringen beispielsweise solche Folgenwirkungen. Diese spielen unter anderem in der Landwirtschaft oder bei der Gebäudesanierung eine bedeutende Rolle. Sind Menschen ungeschützt solchen Einwirkungen ausgesetzt, können sensibilisierende und toxische Reaktionen der Atemwege verursacht werden.

Was ist ein Gefahrstoff?

Als Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gelten Stoffe und Gemische (Produkte), die ein oder mehrere “Gefährlichkeitsmerkmale” aufweisen. Das heißt zum Beispiel giftig, reizend, ätzend, krebserzeugend, leichtentzündlich oder umweltgefährlich. In der Regel lässt sich dies an den verwendeten Gefahrenpiktogramme und weiteren Gefahrenhinweisen ablesen. Gefährliche Stoffe beziehungsweise deren Verpackungen müssen gekennzeichnet sein. Bei Fertigarzneimitteln oder kosmetischen Produkten trifft man aber auch auf gefährliche Stoffeigenschaften, ohne dass eine entsprechende Kennzeichnung erforderlich ist. Hier gelten andere Rechtsgrundlagen wie das Arzneimittelgesetz oder die Kosmetikverordnung.

Auch weitere Stoffe, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaft die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden können und Stoffe mit einem Arbeitsplatzgrenzwert, sind Gefahrstoffe. Die verwendeten Stoffe sind jedoch nur eine Seite der Medaille, es müssen immer zusätzlich die Tätigkeiten betrachtet werden. Denn Gefahrstoffe können auch erst im Zuge bestimmter Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden. Eine vorhandene Kennzeichnung weist zwar auf Gefahrstoffe hin, aber sie gibt noch keinen Aufschluss über die tatsächliche Belastung bei einzelnen Tätigkeiten. Deshalb sind weitere Schritte erforderlich – Stichwort ist hier insbesondere die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen

Die Lagerung von Gefahrstoffen ist ein spannendes Thema. Wer das Thema “Gefahrstoffe” aufarbeitet und sich fachkundig bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beraten lässt, kommt um das Thema “Lagerung von Gefahrstoffen” nicht umhin. Die Lagerung von Gefahrstoffen ist auch mit Blick auf die Brandprävention von erheblicher Bedeutung.

Hier ein Link zu einem guten Kurzfilm:

http://www.arbeitsschutzfilm.de/mediathek/ivss/kennzeichnung-von-gefahrstoffen-video_b46fb40e5.html

Kundengerechte Arbeitsschutzkonzepte

Durchführung von Workshops und Fortbildungen

Staplerführerschein

Wer ein Gabelstapler oder ein anderes Flurförderzeuge führt, muss mit diesen Arbeitsmitteln sicher umgehen können. Eine wesentliche Voraussetzung dazu ist die Qualifizierung des Personals. Laut Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge“ und dem Grundsatz „DGUV Grundsatz 308-001 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“, muss jeder Fahrer eines Gabelstaplers von einer autorisierten Person ausgebildet werden. Unser Team bietet einen erfahrenen Ausbilder. Falls Sie Interesse an einer Ausbildung haben, rufen Sie einfach an. Auch als Inhouseseminar ist dies möglich.

Kranführerschein

Praxisnahe Unterweisungen