Bild: Tageslicht am Arbeitsplatz ist wichtig. Die DGUV-Information 215-211 “Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen” gibt wichtige Hinweise zur Gestaltung des Arbeitsplatzes. Natürliches Licht wirkt auf drei Ebenen: visuell für gutes Sehen, biologisch für die Steuerung verschiedener Körperfunktionen und emotional für eine bessere Stimmung. Daher schreibt der Gesetzgeber für Arbeitsstätten Tageslicht und eine Sichtver­bind­ung nach außen vor. Wie sich das praktisch umsetzen lässt, zeigt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in der DGUV Information 215–211.

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Tageslicht am Arbeitsplatz

Der Mensch gilt als Augentier. Mehr als 80 Prozent aller Infor­mat­ionen nehmen wir über die Augen auf, sie sind unser wicht­­igstes Sinnesorgan. Das für das Sehen notwendige Licht beeinflusst den Menschen jedoch über den Sehvorgang hin­aus. „Licht ist der stärkste Impulsgeber, der uns taktet, stärker als Faktoren wie Ernährung oder Sport“, erklärt Thomas Kanter­mann.

Der Chronobiologe lehrt Gesundheitspsycho­lo­gie an der FOM-Hochschule und leitet am Institut für Arbeit & Personal die For­schungsgruppe „Chronobiologie und Arbeitsgestaltung“. Seit mehr als 100 Jahren befasst sich laut Kantermann die Wissen­schaft mit dem sogenannten circadianen Rhythmus des Men­schen. „Zu dieser inneren Uhr haben wir inzwischen eine solide Datenbasis. Demnach ist das Licht für den Menschen ein wes­entlicher Zeitgeber – für den Schlaf-Wach-Rhythmus, aber bei­spielsweise auch für die Verdauung, die Produktion ver­schied­ener Hormone und die Körpertemperatur.“

Nur Tageslicht enthält das volle Spektrum. Licht ist aber nicht gleich Licht. Das volle Lichtspektrum etwa findet sich nur im Tageslicht wieder. Selbst ein bedeckter Wintertag bietet immer noch besseres Licht als eine helle Bürobeleuchtung. Natürliches Tageslicht hebt außerdem nicht nur die Stimmung und hilft dem Körper bei der Bildung von Vitamin D. Es ist auch besser für die Augen und die Produktivität. Etlichen wissen­schaftlichen Veröffentlichungen zufolge sind Beschäftigte durch das Erleben der Veränderungen des natürlichen Lichts im Tagesverlauf in der Regel gesünder, aktiver und konzen­trierter.

 

Licht ist bedeutsam für Sicherheit und Gesundheit

Licht hat immer visuelle und nichtvisuelle Wirk­ungen, und das an jedem Arbeitsplatz. Das macht Licht so bedeut­sam für Sicherheit und Gesundheit.

Der Gesetzgeber hat daher im Jahr 2016 festgelegt, dass Arbeits­räume sowie Unter­künfte, Pausen- und Bereitschaftsräume möglichst ausreich­end Tageslicht erhalten und eine Sichtver­bindung nach außen haben müssen.

Die überarbeitete DGUV Information 215–211 „Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen“ gibt Hinweise und Tipps, wie die rechtlichen Anforderungen umgesetzt werden können.

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