Sicherheit hat Priorität. Berufsanfänger, Azubi oder auch Ferienjobber benötigen eine Sonderbehandlung in Sachen Arbeitssicherheit. Durch zielgruppenorientierte Unterweisungen wird die Sicherheit bei Berufsanfängern beispielsweise verbessert. Bild: pixabay.de
Unfallstatistik beweist: junge Beschäftigte und Auszubildende haben ein höheres Risiko.
Jeder Mensch macht im Laufe seines Lebens verschiedene Erfahrungen. Eine Erfahrung ist sicherlich, neu in einem Betrieb zu sein. Neue Arbeitsmittel umgeben den Mitarbeiter. Das bleibt oftmals nicht ohne Folgen. Die Unfallstatistik belegt, das junge Beschäftigte und Auszubildenden ein höheres Risiko im Betrieb haben.
Junge Beschäftige und damit auch Auszubildende sind am Arbeitsplatz einem vielfach höheren Risiko ausgesetzt, einen Unfall zu erleiden oder frühzeitig arbeitsbedingt zu erkranken als ihre älteren Kolleginnen und Kollegen.
Berufsanfänger oder auch Auszubildende verfügen nicht über die Erfahrung und Kenntnisse, sich sicher im Betrieb zu bewegen. Und damit erhöht sich in einer neuen Umgebung auch zwangsläufig die Unfallgefährdung. Dies gilt insbesondere für Auszubildende. Sie müssen viele neue Eindrücke verarbeiten. Ein neues Leben hat begonnen. Das will erlernt werden. Neben der fachlichen Wissensvermittlung benötigen Auszubildende vor allem auch soziale Unterstützung. Sie benötigen Hilfe bei ihrer Rollenfindung im Betrieb. Je besser die Hilfe ist und je schneller Auszubildende ihren Platz im Unternehmen finden, desto sicherer werden sie sich in der neuen Umgebung bewegen können. Hierbei unterstützt die BGHM mit vielfachen Angeboten.
Das europäische wie auch nationale Recht haben Informationen parat, was bei Azubis zu beachten ist. Azubis oder auch Berufsanfänger dürfen nicht als Mitarbeiter zweiter Klasse behandelt werden.
Beim Thema Unterweisungen erhalten Auszubildende sogar eine Extra-Behandlung. So müssen jugendliche Auszubildende mindestens halbjährlich unterwiesen werden. Experten empfehlen, auch bei volljährigen Azubis den Halbjahres-Rhythmus für Mitarbeiterunterweisungen beizubehalten. Ferner dürfen Jugendliche nur dann mit Gefahrstoffen arbeiten, wenn das zur Erreichung ihres Ausbildungsziels erforderlich ist und sie dabei unter fachkundiger Aufsicht agieren. Quelle: BGHM.