Sicherheit hat Priorität. Berufsanfänger, Azubi oder auch Ferienjobber benötigen eine Sonderbehandlung in Sachen Arbeitssicherheit. Durch zielgruppenorientierte Unterweisungen wird die Sicherheit bei Berufsanfängern beispielsweise verbessert. Bild: pixabay.de

Unfallstatistik beweist: junge Beschäftigte und Auszubildende haben ein höheres Risiko.

Jeder Mensch macht im Laufe seines Lebens verschiedene Erfahrungen. Eine Erfahrung ist sicherlich, neu in einem Betrieb zu sein. Neue Arbeitsmittel umgeben den Mitarbeiter. Das bleibt oftmals nicht ohne Folgen. Die Unfallstatistik belegt, das junge Beschäftigte und Auszubildenden ein höheres Risiko im Betrieb haben.

Junge Beschäftige und damit auch Auszu­bild­­­ende sind am Arbeitsplatz einem vielfach höheren Risiko ausgesetzt, einen Unfall zu er­leiden oder frühzeitig arbeitsbedingt zu er­kranken als ihre älteren Kolleginnen und Koll­e­gen.

Berufsanfänger oder auch Auszubildende verfügen nicht über die Erfahrung und Kenntnisse, sich sicher im Betrieb zu bewegen. Und damit erhöht sich in einer neuen Umgeb­ung auch zwangsläufig die Unfallgefährdung. Dies gilt insbesondere für Auszubildende. Sie müssen viele neue Eindrücke verarbeiten. Ein neues Leben hat begonnen. Das will er­lernt werden. Neben der fachlichen Wissens­vermittlung be­nötigen Auszubildende vor allem auch soziale Unterstützung. Sie be­nöt­igen Hilfe bei ihrer Rollenfindung im Betrieb. Je besser die Hilfe ist und je schneller Auszu­bildende ihren Platz im Unternehmen finden, desto sicherer werden sie sich in der neuen Umgebung bewegen können. Hierbei unter­stützt die BGHM mit vielfachen Angeboten.

Das europäische wie auch nationale Recht haben Informationen parat, was bei Azubis zu beachten ist. Azubis oder auch Berufsan­fäng­er dürfen nicht als Mitarbeiter zweiter Klasse be­handelt werden.

Beim Thema Unterweisungen erhalten Auszu­bild­ende sogar eine Extra-Behandlung. So müssen jugendliche Auszubildende mindes­tens halbjährlich unterwiesen werden. Exper­ten empfehlen, auch bei volljährigen Azubis den Halbjahres-Rhythmus für Mitar­beit­er­unterweisungen beizubehalten. Ferner dürf­en Jugendliche nur dann mit Gefahrstoffen arbeiten, wenn das zur Erreichung ihres Aus­bildungsziels erforderlich ist und sie dabei unter fachkundiger Aufsicht agieren. Quelle: BGHM.

 

 

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