Bild: www.pixabay.de

Helfen will gelernt sein. Ersthelfer in Betrieben kommt in der Rettungskette eine bedeutende Rolle zu.

Das Deutsche Rote Kreuz bietet entsprechende Kurse an.

Ersthelfer können Leben retten – zu Hause, im Straßenverkehr und im Betrieb. Doch worauf ist zu achten? Die BG ETEM gibt Tipps für Unternehmen und Beschäftigte.

Ersthelfer in Betrieben – Ermittlung der notwendigen Anzahl.

Muss mein Betrieb eigene Ersthelfer haben? Und wenn ja, wie viele? Und wie werden sie ausgebildet? Diese und weitere Fragen beantwortet “etem”, das Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. Das Magazin wird von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medien-erzeugnisse (BG ETEM) herausgegeben.

Wie viele Ersthelfer benötigt werden, hängt von der Zahl der anwesenden Beschäftigten und der Art des Betriebs ab. Sind zwischen zwei und 20 Beschäftigte anwesend, ist ein Ersthelfer erforderlich. Bei mehr als 20 Personen müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent, in sonstigen Betrieben zehn Prozent der Anwesenden Ersthelfer sein. Dazu kommen Sonderregelungen für bestimmte Betriebsgruppen wie z. B. Kindertagesstätten oder Universitäten.

Ersthelfer absolvieren einen aus neun Unterrichtseinheiten bestehenden Erste-Hilfe-Lehrgang. Diese Lehrgänge werden von anerkannten Hilfsorganisationen angeboten. Spätestens alle zwei Jahre steht für Ersthelfer eine Fortbildung an. Diese umfasst wie die Grundausbildung neun Unterrichtseinheiten. Quelle: sifa-news.

Gerade im Zollernalbkreis ist das Deutsche Rote Kreuz ein verlässlicher und qualifizierter Anbieter von diesen Seminaren. Fragen Sie nach bei Ihrem örtlichen Roten Kreuz oder beim DRK-Kreisverband Zollernalb e.V.

Ersthelfer in Betrieben – Übung macht den Meister.

Tatsache ist, dass geschulten Laienhelfer eine sehr wichtige Funktion innerhalb der Rettungskette übernehmen. Sie können in der Regel nach einer qualifizierten Ausbildung die Lage richtig einschätzen. Mit dem Absetzen des Notrufes beginnt die Rettungskette zu laufen. Lebensrettende Sofortmaßnahmen wie zum Beispiel das Stillen der Wunde oder eine Herz-Lungen-Wiederbelebung können vom Ersthelfer durchgeführt werden. Das Rote Kreuz im Zollernalbkreis bietet regelmäßig solche Lehrgänge an. Die Kosten werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.

Bild: Ersthelfer in Betrieben können die ersten Minuten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken.

https://www.drk-zollernalb.de/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.