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Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erfordern eine Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung.

Die BG etem hat in Ihrer neuen Ausgabe die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sehr anschaulich beschrieben. Ein wahrer Wegweiser für die Praxis. Hier einige lesenswerte Inhalte (Quelle: Bg-etem – der vollständige Link siehe unten) zu dieser komplexen Thematik.

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – die Gefahrstoffverordnung und ihre Verantwortlichkeiten.

Die Gefahrstoffverordnung regelt die Dinge klar und deutlich. Verantwortlich für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist laut Gefahrstoffverordnung „der Arbeitgeber“. Angesprochen ist damit derjenige, der die Weisungsbefugnis besitzt für einen (Arbeits-)Bereich. Der Unternehmer kann mit der Pflichtenübertragung diese Aufgabe an die jeweiligen Vorgesetzten / Abteilungsleiter übertragen.

Der Gesetzgeber legt bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Wert auf eine entsprechende Fachkunde. Die Fachkunde umfasst im Wesentlichen eine geeignete Berufsausbildung. Fachkundig ist auch wer eine entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte berufliche Tätigkeit sowie Kompetenz im Arbeitsschutz hat.

Diese Kompetenz lässt sich in spezifischen Fortbildungsmaßnahmen erwerben bzw. vertiefen. Der neue DGUV Grundsatz 313-003 erläutert, welche Grundanforderungen diese Fortbildungen erfüllen muss. In der Praxis empfehlen sich Teams für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel sind die fachlichen Kenntnisse bezüglich der Arbeitsprozesse sowie der verwendeten Gefahrstoffe bei den Verantwortlichen vorhanden.

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – aber wie umsetzen?

Oftmals fehlt es dort aber am Wissen, wie eine Gefährdungsbeurteilung zu fertigen ist. Hier müssen sich die Verantwortlichen fachkundig beraten lassen. DAS-Team kann an dieser Stelle tatkräftig unterstützen. Eine solche Beratung können beispielsweise die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt übernehmen, wenn diese die Anforderungen erfüllen. Kenntnisse über die entsprechende Prozesse und Systematik bei Gefährdungsbeurteilungen besitzen diese auf jeden Fall.

Fazit: Der Fachaufsatz enthält zudem gute Hinweise zur Festlegung von wirksamen Schutzmaßnahmen wie auch den möglichen Expositionen im Umgang mit Gefahrstoffen. Reinschauen lohnt sich allemal.

http://etem.bgetem.de/1.2019/titelstories/wegweiser-fuer-die-praxis/document_view

Zu unseren Angeboten:

https://dietmardieter.de/fachkraft-fuer-arbeitssicherheit

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