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Ab sofort gelten die neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards in Bezug auf die Corona-Pandemie. Der Standard gilt ab sofort für die Betriebe. Wir beraten die Betriebe zu den neuen Standards und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf.

Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards

Die Auswirkungen der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind enorm. In der Vielzahl der “normal” arbeitenden Betriebe wie beispielsweise in der Bauwirtschaft, bei Verkehrsbetrieben oder auch bei den Versanddiensten ist die Infektionsgefahr für die Beschäftigten besonders hoch. In diesen wie auch anderen Betrieben sind die Arbeitgeber aufgerufen, die Verantwortung für den Schutz Ihrer Beschäftigten vor einer Covid-19-Infektion zu übernehmen. Die neuen Arbeitsplatzgestaltungen orientieren sich an folgenden Grundsätzen:

1. Arbeitsplätze sind grundsätzlich so zu gestalten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Mitarbeitern halten können.

2. Nach Möglichkeit sind die Arbeitsplätze durch Schutzvorrichtungen wie transparente Plastikwände voneinander abzugrenzen.

3. Zwingend sind solche Trennwände bei Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr (Kassierer in Lebensmittelgeschäften).

Arbeitsplatzgestaltung nach neuen SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards

Die neuen Arbeitsschutzmaßnahmen wirken sich auf alle Bereiche eines Betriebes aus.

So sind Sanitärräume und Gemeinschaftsräume je nach Nutzungsintensität in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Dies ist häufiger als bisher vorzunehmen.

Arbeitgeber sind auch aufgefordert, organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um den vorgeschriebenen persönlichen Mindestabstand zu gewährleisten. Eine gute Luftqualität ist in den Betriebsräumen ebenso notwendig. In geschlossenen Räumen steigt die Anzahl der Krankheitserreger schneller als im Freien. Damit steigt auch das Ansteckungsrisiko. Besondere Infektionsschutzmaßnahmen sind auch für Baustellen und die Landwirtschaft umzusetzen. Das Thema “Home-Office” ist in der Corona-Krise überall präsent. Auch hier gibt es verschiedene Punkte zu beachten. So sollte der Arbeitgeber zum Beispiel klare Arbeitsprozesse definieren. So können die Erwartungen an ein Home-Office von beiden Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, erfüllt werden.

Markierungen sind auch in Zeiten der Pandemie angezeigt. An Stellen, an denen Personen warten, sollen Schutzabstände mit Klebeband auf dem Boden markiert werden. Diese Markierungen sind selbsterklärend. Wesentliche Punkte sind auch im Bereich der Arbeitskleidung oder auch der Dokumentation notwendig.

Emotionen und Ängste spielen auch in der Corona-Zeit eine besondere Rolle. Die Arbeitgeber sind aufgerufen, einen regelmäßigen Informationsaustausch zu betreiben und die Arbeitnehmer auf das richtige Verhalten anszusprechen – zur Gesunderhaltung aller. Natürlich beraten wir auch zum Umgang mit Risikogruppen und stellen Informationsmaterial zur Verfügung. Rufen Sie an oder benutzen Sie das Kontaktformular auf der Homepage.

Quelle: DGUV

https://dietmardieter.de/contact-us

https://dietmardieter.de/pandemieplanungen-fuer-betriebe

https://publikationen.dguv.de/praevention/allgemeine-informationen/3787/coronavirus-allgemeine-schutzmassnahmen

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