Vor der Öffnung des Sozialkaufhauses DOMIZIL in Balingen ließen sich die Verantwortlichen von unseren Arbeitsschutzexperten zum Hygienekonzept beraten.
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DOMIZIEL Sozialkaufhaus öffnete mit Hygienekonzept
Das DOMIZIEL ist unter Einhaltung der Arbeits- und Infektionsschutzverordnungen seit dem 5. Mai (mit Einschränkungen) wieder geöffnet. Damit sowohl die Gäste als auch die dortigen Beschäftigten gut geschützt sind, ließen sich die Verantwortlichen fachkundig von uns beraten. Im Ergebnis steht ein praktikables und rechtssicher dokumentiertes Hygienekonzept.
DOMIZIEL Sozialkaufhaus öffnete mit Hygienekonzept – Begehung bringt Fakten
Auf ihrer Homepage informieren die Verantwortlichen, dass der Gesundheitsschutz, die Einhaltung der Hygiene und das fürsorgliche Abstandhalten im Vordergrund stehen. Gemeinsam mit unseren Experten stellten die Vereinsverantwortlichen ein Hygienekonzept auf. So ist der Einkauf beispielsweise nur unter folgenden Regeln möglich:
- Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Maximal 2 Personen pro Haushalt (Kinder haben keinen Zutritt) haben Eintritt.
- Wer das DOMIZIEL betreten möchte muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese muss mitgebracht werden.
- Gleich am Eingang steht ein Desinfektionsständer. Beim Betreten müssen die Hände gereinigt werden.
- Abstand einhalten ist das Gebot der Stunde – auch im DOMIZIEL.
Auch die Abläufe bei den Beschäftigten wurden gemeinsam thematisiert und schriftlich festgehalten.
DOMIZIEL Sozialkaufhaus öffnete mit Hygienekonzept – rechtssichere Dokumentation.
Nach der Begehung vor Ort mit einem unserer Arbeitsschutzexperten thematiserten alle Beteiligten die wesentliche Inhalte der neuen Arbeitsschutzvorgaben im Zusammenhang mit Corona. Im Ergebnis war ein praxisgerechtes Hygienekonzept erstellt worden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung formulierten Peter Blechmann und Nathalie Hahn die Maßnahmen und Ziele, so dass alles rechtssicher dokumentiert ist. Die Beschäftigten erhalten zudem Informationsmaterial zu Covid-19. Klare Anweisungen geben Handlungssicherheit für die Mitarbeiter. Diese Hinweise dienen auch dem sicheren Umgang mit der Krankheit und sensibilisieren alle Beteiligten im Gesamten. Sie dienen zudem der Unterweisung.
Genau diese Handlungsschritte sieht die Corona-Verordnung vor: Unter dem § 7 “weitere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten” unter Absatz 4 steht: “Die arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers, insbesondere nach §§ 3 bis 5 des Arbeitsschutzgesetzes, und die Pflicht, Gefährdungsbeurteilungen im Hinblick auf neu hinzukommende Gefährdungen zu ergänzen, bleiben unberührt.”
Quelle: Aktuelle Corona-Verordnung /
Auszug aus der Homepage des Domizils:
Das DOMIZIEL ist ein Kaufhaus für Wohngegenstände wie Möbel, Haushaltsgeräte oder Geschirr. „Günstiges aus guten Händen“ ist unser Motto. Das bedeutet, dass gute Stücke, die Andere nicht mehr benötigen, neue Besitzer finden sollen. Zu einem minimalen Preis. Bei uns dürfen nur Menschen aus dem Zollernalbkreis mit gültigem Tafel-Ausweis oder einer entsprechenden Berechtigung (Wohngeldbescheid, Hartz-IV-Bescheid …) einkaufen. Die Möbel werden für eine kleine Pauschale auch innerhalb des Zollernalbkreises ausgeliefert.
https://www.domiziel-zollernalb.de/
https://dietmardieter.de/pandemieplanungen-fuer-betriebe