Bild (Archiv): Auch bei vermeintlich harmlosen DRK-Einsätzen wie nach Verkehrsunfällen kann die Lage eskalieren.
Die Zahlen sind alarmierend. Immer öfters kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsdienste oder Feuerwehren im Dienst zu schaden. Die Information 205-027 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bietet einen möglichen präventiven Ansatz für die Träger der Rettungsdienste.
Gewalt im Rettungsdienst – Gewaltbegriff
Die Definition der europäischen Union zum Thema Gewalt am Arbeitsplatz ist unmissverständlich. In der Information 205-027 der DGUV sind Vorfälle, bei denen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer Arbeit oder auf dem Weg von und zu dieser missbraucht, bedroht oder angegriffen werden, inklusive der ausgesprochenen oder unausgesprochenen Drohung gegen ihre Sicherheit, Wohlbefinden und Gesundheit, als Gewalt zu verstehen.
Auch nonverbale Äußerungen sind davon erfasst. Aus diesem Grund ist der Gewaltbegriff weit zu sehen.
Neben Erklärungsansätzen zur Entstehung von Konflikten sind in der Information einige Hinweise enthalten, um das Gefahrenbewusstsein zu schärfen. Professionell zu handeln ist das Gebot der Stunde. Nicht nur im Sinne des Patienten, sondern auch zum Eigenschutz. Hierzu gehören auch Überlegungen, die bislang im Rettungsdienst eher weniger oder gar nicht geschult wurden. Beispielsweise der Blick zum Umfeld, weg vom Patienten. Einsatzkräfte müssen künftig noch mehr auf scheinbar unbeteiligte Personen achten. Dies auch mit dem Ziel, vermeintlich harmlose Einsatzsituationen richtig einzuschätzen.
Klare Botschaft aus der DGUV-Information: Standard-Einsatzregeln festlegen und definierte Handlungsabläufe anwenden. Dies schafft Sicherheit. Weiter vergrößern sich die Handlungsspielräume in Ausnahmesituationen.
Gewalt im Rettungdienst – das Aachener Modell
Im Mittelpunkt der Information steht das Aachener Modell, welches die Konflikte in verschiedene Stufen einsortiert. Gespickt mehr klaren Beispielen und den notwendigen, auch organisatorischen Maßnahmen, die von den Rettungsorganisationen zu treffen sind.
Das Rote Kreuz im Zollernalbkreis hat diese Information zum Schwerpunkt der jährlichen Unterweisungen nach dem Arbeitsschutzgesetz gemacht. Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden diese möglichen Punkte in der Gruppe diskutiert und erörtert.
Quelle: DGUV
https://www.br.de/nachrichten/bayern/gewalt-gegen-rettungskraefte-das-sagen-die-zahlen,RFEiEx2