Betrieblicher Arbeitsschutz bei Ringinger Tiefbaufirma Paul Dieter.

Was haben die beiden Unternehmen Tiefbau Paul Dieter wie auch Biogasanlage Dieter GbR gemeinsam?

Richtig, beide haben ihren Sitz in Ringingen und beide werden in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beraten. Die beiden Firmen achten auf die Einhaltung der Vorschriften aus dem Arbeitsschutz. Gerade im Tiefbau sind gewisse Standards auf größeren Baustellen gefordert. Die nach der Baustellenverordnung geforderten Sicherheits- und Gefahrenkoordinatoren kümmern sich dort aktiv um die Sicherheit auf der Baustelle. Kein Wunder, dass Gefährdungsbeurteilungen vorgelegt und nur geprüfte Arbeitsmittel zum Einsatz kommen dürfen.

Betrieblicher Arbeitsschutz bei der Tiefbaufirma Dieter aus Ringingen:

Hier ist die Tiefbaufirma mit D.A.S-Team gut beraten. Wenn notwendig kann der Betrieb bereits bei der Angebotsabgabe auf diese Unterlagen verweisen. „Selbst bei privaten Baustellen dürften die Bauherren ein Interesse daran haben, dass ihre beauftragten Firmen gut in Sachen Arbeitsschutz aufgestellt sind“, so Geschäftsführer Thomas Dieter.

Spezialregelungen aus der Biostoffverordnung für Biogasanlage:

Im Bereich der Biogasanlage sind u.a. Spezialregelungen aus der Biostoffverordnung zu beachten. Auch hier dreht sich vieles um die Sicherheit der dortigen Beschäftigten, egal ob Familienangehörigen oder Arbeitnehmern. „Betriebsanweisungen mit Hinweisen zu den möglichen Gefahren hängen in der Biogasanlage aus“, so Geschäftsführer Michael Dieter. So kann jeder Mitarbeiter oder Gast auf der Anlage erkennen, welche Gefahren an welcher Ecke lauern. Die Betriebsanweisungen geben auch Maßnahmen vor, was im Ernstfall zu unternehmen ist und enthalten Tipps zur Ersten Hilfe oder auch zur Entsorgung. Die gut sichtbaren Betriebsanweisungen  dienen Geschäftsführer Michael Dieter auch als Unterweisungsvorlage. So werden alle Beteiligte regelmäßig anhand der Betriebsanweisungen unterwiesen für den Fall der Fälle, der hoffentlich nicht eintritt. Doch Michael Dieter ist sich sicher, dass gerade durch aktive Maßnahmen in der Arbeitssicherheit alle Akteure am besten geschützt werden können. Bezüglich seiner Intention bedient er sich des Unternehmers Werner von Siemens aus dem Jahr 1880 welcher feststellte: „Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage der gesetzlicher Vorschriften, sondern eine unternehmerische Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft“.

Hinweis:

Muster – Gefährdungsbeurteilungen oder auch Muster – Betriebsanweisungen können bei D.A.S-Team einzeln erworben werden. Bei Interesse nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf unter der E-Mail-Adresse info@das-arbeitssicherheit.com

 

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