Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz.
Der Arbeitgeber hat sichere Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Wie die Arbeitgeber diese gesetzliche Verpflichtung umsetzen liegt in deren Verantwortung. Viele Arbeitgeber unterschätzen diese Verpflichtung. Denn die Arbeitgeber trifft eine große Verantwortung. Die Spielräume werden breiter, damit steigt aber auch die Verpflichtung. Wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, ist im Gesetz nicht detailliert festgeschrieben. Die Grundsätze sind allerdings benannt.
Warum wird eine Gefährdungsbeurteilung notwendig?
Es geht um die Gesundheit der Mitarbeiter und eventueller Dritter. Diese dürfen nicht in Ihrer Gesundheit gefährdet werden. Gemäß Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 müssen die Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen unter Arbeitssicherheitsgesichtspunkten beurteilen. Nach der Beurteilung ist das Risiko einzustufen und erforderliche Schutzmaßnahmen sind zu ergreifen. Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung.
Betrachtung der Gefährdungen.
Die strukturelle Abarbeitung von möglichen Gefährdungen erfordert Zeit und Know-how. Lassen Sie sich bei bei Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen beraten. Wir erstellen Ihnen eine entsprechende Vorlage für Ihre Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung ist damit auch der Grundstock für weitere Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten abgeleitet werden müssen. Gerne übernehmen wir auch die komplette Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb. Durch gute Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft sowie laufenden Fortbildungen sind wir tief mit der Thematik vertraut.
Durch die Gefährdungsbeurteilung wird auch geltendes Recht umgesetzt.
Gelegentlich wird die Gefährdungsbeurteilung auch Belastungsbeurteilung oder Gefahrenbeurteilung oder Gefährdungsanalyse beschrieben. Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG – Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit) wird die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gefordert. Wörtlich: “der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind”.
Als Arbeitsschutzfachleute übernehmen wir bei Bedarf die Gefährdungsbeurteilung.
Weitere Ausführungen finden sich auch unter:
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.
Quelle: www.baua.de
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