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Arbeitsmittel müssen regelmässig geprüft werden. Geprüfte Arbeitsmittel erhöhen die Arbeitssicherheit und schützen vor Arbeitsunfällen.

Im Prinzip dürfen Arbeitsmittel wie Ma­schin­en oder Werkzeuge erst verwendet werden, wenn die Gefährdungsbe­ur­teil­ung für Arbeitsmittel erstellt wurde und alle erforderlichen  Arbeitsmittel­prüf­ung­en erfolgt sind. Beides schreibt die Be­triebs­­sicherheitsverordnung zwingend vor.

Zu den Arbeitsmitteln zählen alle vom Arbeitgeber bereitgestellten und bei der Arbeit verwendeten Geräte, Werkzeuge, Maschinen oder Anlagen. Dies können be­ispielsweise auch Fahrzeuge, Schiffe, Leitern und Gerüste sein. Außerdem zäh­l­en überwachungsbedürftige An­la­g­en zu den Arbeitsmitteln. Von daher ist es wichtig, dass der Unternehmer in seiner jährlichen Unterweisung auf die Einhaltung dieser Regelungen eingeht. Wichtige Botschaft für die Beschäfigten: schadhafte Geräte dürfen nicht weiter benutzt werden. Diese müssen sofort aussortiert und der Vorgesetzte informiert werden. So können Unfälle bereits im Ansatz unterbunden werden.

(…) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die auftretenden Gefährdungen zu be­ur­teil­en (Gefährdungsbeurteilung), bevor er sie zum ersten Mal verwendet. Daraus muss er notwendige und geeignete Schutz­maßnahmen ableiten. Auch wenn eine CE-Kennzeichnung vor­hand­en ist, entbindet ihn das nicht von der Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung durch­zuführen. Das heißt: Bei der Aus­wahl und der Beschaffung der Arbeitsmittel muss darauf geachtet werden, dass diese nicht die Gesundheit der Mitarbeiter gefährden. Dabei hat der Arbeitgeber besonders auf die individuell mit dem Arbeitsmittel verbundenen Ge­fahren zu achten.

Arbeitsmittel müssen regelmässig geprüft werden – die Gefährdungsbeurteilung:

Arbeitsmittel dürfen erst verwendet wer­den, nachdem der Arbeitgeber

  1. eine Gefährdungsbeurteilung durch­ge­führt hat,
  2. die dabei ermittelten Schutz­maß­nahm­en nach dem Stand der Technik ge­troff­en hat und
  3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist.

(…) In die Beurteilung sind alle Gefährd­ungen einzubeziehen, die bei der Ver­wend­­ung von Arbeitsmitteln ausgehen. Das heißt von den Arbeitsmitteln selbst, der Arbeitsumgebung und den Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchge­führt werden.

Fazit: Arbeitsmittel müssen regelmässig geprüft sein. Wie immer hilft zur Beurteilung eine Gefährdungsbeurteilung. Benötigen Sie eine Gefährdungsbeurteilung, um genau diese Frage zu klägen? Rufen Sie an, wir beraten Sie gerne!

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Weitere Informationen unter www.weka.de

 

 

 

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