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Arbeitsmittel müssen regelmässig geprüft werden. Geprüfte Arbeitsmittel erhöhen die Arbeitssicherheit und schützen vor Arbeitsunfällen.
Im Prinzip dürfen Arbeitsmittel wie Maschinen oder Werkzeuge erst verwendet werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel erstellt wurde und alle erforderlichen Arbeitsmittelprüfungen erfolgt sind. Beides schreibt die Betriebssicherheitsverordnung zwingend vor.
Zu den Arbeitsmitteln zählen alle vom Arbeitgeber bereitgestellten und bei der Arbeit verwendeten Geräte, Werkzeuge, Maschinen oder Anlagen. Dies können beispielsweise auch Fahrzeuge, Schiffe, Leitern und Gerüste sein. Außerdem zählen überwachungsbedürftige Anlagen zu den Arbeitsmitteln. Von daher ist es wichtig, dass der Unternehmer in seiner jährlichen Unterweisung auf die Einhaltung dieser Regelungen eingeht. Wichtige Botschaft für die Beschäfigten: schadhafte Geräte dürfen nicht weiter benutzt werden. Diese müssen sofort aussortiert und der Vorgesetzte informiert werden. So können Unfälle bereits im Ansatz unterbunden werden.
(…) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung), bevor er sie zum ersten Mal verwendet. Daraus muss er notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen ableiten. Auch wenn eine CE-Kennzeichnung vorhanden ist, entbindet ihn das nicht von der Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das heißt: Bei der Auswahl und der Beschaffung der Arbeitsmittel muss darauf geachtet werden, dass diese nicht die Gesundheit der Mitarbeiter gefährden. Dabei hat der Arbeitgeber besonders auf die individuell mit dem Arbeitsmittel verbundenen Gefahren zu achten.
Arbeitsmittel müssen regelmässig geprüft werden – die Gefährdungsbeurteilung:
Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber
- eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,
- die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und
- festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist.
(…) In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen. Das heißt von den Arbeitsmitteln selbst, der Arbeitsumgebung und den Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden.
Fazit: Arbeitsmittel müssen regelmässig geprüft sein. Wie immer hilft zur Beurteilung eine Gefährdungsbeurteilung. Benötigen Sie eine Gefährdungsbeurteilung, um genau diese Frage zu klägen? Rufen Sie an, wir beraten Sie gerne!
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