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Lesenswerte Gerichtsurteile zu Arbeits- und Betriebsunfällen

Immer wieder passieren Arbeits- und Betriebsunfälle. Immer wieder tauchen dabei die selben Fragen auf. In welcher Form haben sich Vorarbeiter, Geschäftsführer oder auch Unternehmer zu verantworten? Hier zwei lesenswerte Gerichtsurteile.

Lesenswerte Gerichtsurteile: Unkenntnis der Unfallverhütungsvorschriften schützt vor Strafe nicht.

Bei Abbrucharbeiten stürzte ein Beschäftigter durch ein Asbest-Wellplattendach ca. 5 Meter tief ab und ver­letzte sich schwer. Der Unternehmer der Abbruch­firma wurde zur Erstattung bisheriger und zukünftiger Leist­ungen der Berufsgenossenschaft verurteilt, da er auf einen Anseilschutz verzichtete und lediglich eine Leiter auf das Dach legte, anstatt Stege zu benutzen. Er hätte sich mit den Unfallverhütungsvorschriften und Sicher­heitsregeln, die er nicht kannte, vertraut machen müssen, da die Gefährlichkeit der Arbeiten offen­sicht­lich und ihm bekannt waren. Das Gericht bewertete sein Handeln als grob fahrlässig (Oberlandesgericht München, Az.: 5 U 6722/98).

Lesenswerte Gerichtsurteile: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht unter Kollegen.

Ein Bauarbeiter rief einen Kollegen auf einer Baustelle zu Hilfe, um ein Gerüst zu verschieben. Als der Kollege den Raum betrat, in dem das Gerüst stand, stürzte er durch ein Loch im Boden in den darunter liegenden Raum und verletzte sich schwer. Das Loch war nicht erkennbar, da eine Abdeckfolie darüber lag. Nach Überzeugung des Gerichts hätte der Bauarbeiter entweder das unmittelbar im Türbereich befindliche Loch durch Bretter oder Platten abdecken oder seinen Kollegen bereits vor der Türe entgegenkommen müssen, um ihn an der Gefahrenstelle vorbeizuleiten. Durch sein Unterlassen hat er den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt (Amtsgericht Amberg, Az.: 3 C 0990/01).

Quelle: www.kompendium.bghw.de

Hinweis:

Muster – Gefährdungsbeurteilungen oder auch Muster – Betriebsanweisungen können bei D.A.S-Team einzeln erworben werden. Bei Interesse nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf unter der E-Mail-Adresse info@das-arbeitssicherheit.com

 

 

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