Neue Norm für Leitern

Die wichtigste Änderung der DIN EN 131 betrifft alle tragbaren Anlegeleitern mit einer Leiterlänge von über drei Metern. Diese müssen in Zukunft eine größere Standbreite aufweisen. Dies kann entweder durch eine Quertraverse oder durch eine sogenannte konische Bauweise erfolgen. Betroffen sind auch Mehrzweckleitern mit einem aufgesetzten Schiebeleiterteil. Ist dieses länger als drei Meter, darf es nur von der Leiter trennbar sein, wenn es mit einer Traverse ausgestattet ist, die die neuen Standbreiten-Anforderung erfüllt. Weiter unterscheidet man künftig zwischen Leitern für die private Nutzung oder auch betriebliche Nutzung.

Grundsätzlich ist das Arbeiten auf Leitern immer gefährlich. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt daher zu Recht vor, dass vor dem Einsatz einer Leiter zunächst geprüft werden muss, ob für die Tätigkeit nicht ein Gerüst, ein Podest, oder eine Hubarbeitsbühne sicherer wäre.  In diesen Fällen ist immer die Leiter zweitrangig zu verwenden.

Hier die wichtigsten Regeln:

  • Die Leiter muss für den Zweck geeignet sein.
  • Der Anstellwinkel muss richtig sein.
  • Der Stand der Leiter muss standsicher und eben sein. Zusätzliches Anbinden oder Befestigen des Leiterkopfes bringt zusätzliche Sicherheit.
  • Die drei obersten Sprossen bei den Anlegeleitern dürfen nicht verwendet werden.
  • Einmal im Jahr müssen die Arbeitgeber die Beschäftigten zu den Sicherheitsvorkehrungen auf Leitern unterweisen.

 

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/pdf/TRBS-2121-Teil-2.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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